Lena Nzume: Reden zum Schulgesetz

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TOP 10 – Rede von Lena Nzume zum Schulgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Heute ist kein gewöhnlicher Tag. Wir beginnen die Beratung zur Novellierung unseres Niedersächsischen Schulgesetzes. Und wir beraten nicht nur Paragrafen – wir beraten über Chancen, über Teilhabe, über Gerechtigkeit und über das Recht von Schüler*innen auf diskriminierungsfreie Bildung.

Ich freue mich sehr auf die Beratung. Dieser Gesetzentwurf ist bereits eine gute Grundlage, ein starker und ausgewogener Entwurf. Und zugleich ist klar: Wir werden im parlamentarischen Verfahren weiter daran arbeiten. Auch von Seiten der Fraktionen werden wir Änderungsvorschläge einbringen, um ihn noch weiter zu verbessern. Genau dafür ist dieser Prozess da.

Ich freue mich zudem, dass diesem Entwurf ein breit angelegter Austausch vorausgegangen ist. Gute Bildungspolitik entsteht nicht im Elfenbeinturm, sondern im Dialog – mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Lehrkräften. Und der parlamentarische Prozess beginnt ja jetzt erst. Deshalb freuen wir uns ausdrücklich über weitere Rückmeldungen der Verbände und Organisationen.

Mehr Demokratie an Schulen – das ist kein Schlagwort, sondern ein Versprechen. Wenn wir künftig in allen Schulformen die Wahl einer Klassenvertretung verbindlich einführen – auch im Primarbereich und an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung – dann sagen wir: Jede Stimme zählt. Von Anfang an.

Demokratie beginnt nicht erst mit dem Wahlzettel im Erwachsenenalter. Sie beginnt im Klassenraum, im Klassenrat. Dort lernen Kinder zuzuhören, zu diskutieren und Verantwortung zu übernehmen. Indem wir festschreiben, dass die Klassenschülerschaft den Klassenrat bildet, machen wir klar: Mitbestimmung ist kein Extra. Sie gehört zum Kern schulischer Bildung.

Wir stärken außerdem die Schülervertretung strukturell, indem wir die Geschäftsstelle des Landesschülerrates gesetzlich verankern. Beteiligung braucht Verlässlichkeit. Und wir ermöglichen digitale Sitzungsformate für schulische Gremien rechtssicher – vom Landesschülerrat über den Landeselternrat bis zum Landesschulbeirat. Das ist zeitgemäß und erhöht die Teilhabe.

Demokratie braucht Gerechtigkeit. Deshalb schaffen wir klare gesetzliche Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz – etwa bei Lese-Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie. Der Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler ihre tatsächlichen Fähigkeiten unter fairen Bedingungen zeigen können. Das ist keine Bevorzugung, sondern Chancengleichheit.

Beim Notenschutz ermöglichen wir in bestimmten Fällen Abweichungen vom allgemeinen Leistungsmaßstab, etwa beim Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Vorgaben der Kultusministerkonferenz an weiterführenden Schulen eingehalten werden. Wir verbinden also Gerechtigkeit mit Verlässlichkeit.

Ein besonders starkes Signal ist die ausdrückliche gesetzliche Verankerung des Rechts auf einen diskriminierungsfreien Schulbesuch. Benachteiligung hat in unseren Schulen keinen Platz. Was bislang pädagogisches Leitprinzip war, wird nun rechtlich verbindlich.

Zudem bündeln und stärken wir die Regelungen zur beruflichen Orientierung. Bildung endet nicht mit dem Zeugnis – sie eröffnet Wege ins Leben.

Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Schule, die demokratisch, gerecht und inklusiv ist – und die jedes Kind im Blick behält. Lassen Sie uns die Beratungen konstruktiv führen und nie vergessen, worum es geht: um junge Menschen und ihre fairen Chancen.

Ich bin überzeugt: Mit dieser Novellierung stärken wir unsere Schulen – und unsere Demokratie.

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