Lena Nzume: Rede zur Aktuellen Stunde (AfD) zu Omas gegen Rechts

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TOP 2 a) Aktuelle Stunde (AfD): Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur „differenzierten Urteilsbildung“?

- Es gilt das gesprochene Wort -

Der Titel dieser Aktuellen Stunde klingt harmlos. Fast witzig. „Omas gegen rechts in der Obertertia." – ein bisschen spöttisch, ein wenig intellektuell – als würde hier eine sehr gebildete Person über eine schräge Schulveranstaltung den Kopf schütteln.

Aber täuschen Sie sich nicht. Was die AfD hier betreibt, ist keineswegs harmlos. Es ist eine gezielte Methode. Es ist eine kalkulierte, bundesweit erprobte Strategie der Einschüchterung. Und ich werde sie heute beim Namen nennen.

Die Strategie funktioniert in drei Schritten.

Schritt eins: Es wird eine Sprache gewählt, um andere lächerlich zu machen und sich selbst zu erhöhen. „Omas gegen rechts in der Obertertia" – auf der einen Seite die Omas, auf der anderen Seite die Obertertia. Gehobene Bildung trifft auf rüstige Rentnerinnen. Dass hinter diesen Frauen jahrzehntelange Erfahrung steht – dass sie genau wissen, was passiert, wenn man Demokratie nicht verteidigt – das erwähnt man lieber nicht.

Schritt zwei: Es wird eine Frage gestellt, die nach Vernunft klingt. „Differenzierte Urteilsbildung" – wer könnte dagegen sein? Klingt ausgewogen. Klingt neutral. Ist es aber nicht. Denn die eigentliche Botschaft lautet: Lehrkräfte, die Demokratie verteidigen, sind parteiisch. Sie indoktrinieren. Sie manipulieren. Schüler*innen, die gegen Rechtsextremismus demonstrieren, werden politisch instrumentalisiert. Wer Haltung zeigt, muss sich rechtfertigen.

Schritt drei: Es wird verunsichert und diffamiert. Durch Meldeportale, Anfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden. Lehrkräfte fragen sich: Darf ich das noch? Schüler*innen fragen sich: Machen wir uns strafbar? Schulleitungen zucken zurück. Und genau das ist gewollt.

In diesem Konkreten Fall wurden Klarnamen Lehrkräften im Netz veröffentlicht. Das kann eine Straftat darstellen, ist aber zumindest eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeits-rechts und des Datenschutzes.

Auch vor Schüler*innen macht die AfD dabei nicht halt. Der Landesschülersprecher in Brandenburg wurde einer regelrechten Online-Kampagne ausgesetzt – mit realen Konsequenzen in seinem Leben. Das Ziel ist Einschüchterung. Das Ziel ist, Lehrkräften sämtliche politische Äußerungen im Unterricht zu verbieten. Das Ziel ist Schweigen.

Und ich muss sagen: Diese Aktuelle Stunde ist mal wieder leer wie Songs am Ballermann. Eingängig. Laut. Und wenn man genauer hinhört – nichts dahinter. Nur diesmal tanzt hier niemand. Hier werden Lehrkräfte eingeschüchtert. Das ist kein Partyspaß.

Sie haben diesen Antrag „Omas gegen rechts in der Obertertia" betitelt – als Witz. Als ob es lächerlich wäre, wenn ältere Frauen in Schulen gehen und von Demokratie erzählen.

Ich sage Ihnen: Oma schickt mich. Und ich komme gerne.

Denn was diese Frauen in Klassenzimmer tragen, ist Wissen und Erinnerung. Also der beste Impfstoff gegen das, was Sie hier betreiben.

Und jetzt kommen wir zum Kern dieser Methode. Zum eigentlichen Werkzeug, das hier eingesetzt wird: Der Beutelsbacher Konsens.

Wir kennen ihn alle. Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Schülerorientierung. Er ist das Grundprinzip der politischen Bildung in Deutschland.

Die AfD erinnert an diesen Konsens zunächst, dass es wie ein freundlicher Hinweis klingt. Ein „friendly reminder" an die Vernunft. Fast kollegial. Fast verständnisvoll. Doch dann kommt die Umdeutung.

Unter dem Deckmantel der Neutralität kommt ein generelles Enthaltungsgebot daher. Keine Positionierung mehr. Zu nichts. Niemals.

Aus dem Kontroversitätsgebot – dem Grundsatz, kontroverse politische Fragen als kontrovers darzustellen – wird eine Forderung nach vollständiger Neutralität. Als müsste eine Lehrkraft zwischen Demokratie und ihrer Abschaffung neutral bleiben.

Und aus einer professionellen Selbstbindung der politischen Bildung wird ein äußerer Kontrollmaßstab, mit dem Lehrkräfte beobachtet, bewertet und sanktioniert werden sollen.

Das ist seine Aushöhlung des Beutelsbacher Konsenses!

Der Beutelsbacher Konsens besitzt keinen Rechtsstatus. Er ist eine professionelle Selbstverpflichtung – keine juristische Norm. Wer ihn als Waffe gegen Lehrkräfte einsetzt, missbraucht ihn. Bewusst. Strategisch.

Mit einem einzigen Ziel: Die politische Intervention der AfD gegen Schulen soll nicht als das erscheinen, was sie ist – politische Einflussnahme. Sondern als die Durchsetzung professioneller Standards. Neutralität erscheint so nicht als parteipolitische Forderung. Sie erscheint als scheinbar selbstverständliche Konsequenz eines allgemein anerkannten Konsenses. Unter dem Deckmantel des Neutralitätsgebots wird versucht, Lehrkräfte, Schulleitungen und Vereine zum Schweigen zu bringen. 

Das ist das Perfide an diesem Manöver.

Ja – der Staat ist in seiner Verantwortung für Bildung und Erziehung den Eltern gleichgeordnet. Er muss sicherstellen, dass unterschiedliche gesellschaftliche, religiöse und politische Anschauungen respektiert werden.

UND. Und das ist ein großes UND.

Die staatlich verantwortete politische Bildung richtet sich zugleich auf die Werte unserer Verfassung: Demokratie, Rechtsstaat, Menschenwürde, Gleichheit, Diskriminierungsverbot, religiöse Toleranz. Das sind keine Meinungen. Das sind Grundlagen.

Und das bedeutet: Gegenüber Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit, Menschenfeindlichkeit – da gibt es keine neutrale Haltung.

Lehrkräfte sind den Werten unseres Rechtsstaates verpflichtet. Wer von ihnen verlangt, gegenüber frauenfeindlichen Positionen, gegenüber der Verharmlosung von NS-Verbrechen, gegenüber dem Angriff auf Menschenrechte neutral zu bleiben – der verlangt von ihnen, ihren Beruf aufzugeben.

Neutralität gegenüber der Menschenwürde ist keine professionelle Tugend. Sie ist ein Verfassungsbruch.

Ich bitte Sie jetzt, einen Moment auf das zu schauen, was in den Bundesländern passiert, wo dieses Drehbuch bereits läuft: In Sachsen-Anhalt will die AfD Geschichtslehrpläne überarbeiten – weil, ich zitiere, „das 19. Jahrhundert etwas unterbelichtet ist, weil es für unsere Identität wichtiger ist als das 20. Jahrhundert." Im Klartext: Mehr 19. Jahrhundert, weniger Nationalsozialismus. Oder noch klarer, wie es ein AfD-Vertreter formulierte: „Mehr Bismarck, weniger Hitler."

Ich frage mich dabei: Soll dann auch der deutsche Kolonialismus thematisiert werden? Der Völkermord an den Herero und Nama? Ich vermute, das ist nicht gemeint.

Was die AfD hier betreibt, kennen wir bereits aus den USA. Es ist der Versuch, Teile der Geschichte zu löschen und andere Teile umzudeuten. Das ist politische Propaganda. Das ist Indoktrination unserer Kinder. Das ist echte Manipulations-Pädagogik – von genau jenen, die sich hier als Hüter der Neutralität aufführen.

Die AfD will Bildungspläne demontieren, die Jahrzehnte demokratischer Konsensbildung abbilden. Sie stellt Lehrkräfte unter Beobachtung – durch organisierte Netzwerke, die Unterrichtsstunden dokumentieren und an Parteistrukturen melden. Die AfD versucht in Niedersachsen gezielt mit einem Meldeportal und zunehmenden Anfragen gegen einzelne Schulen, einzelne Lehrer*innen, einzelne Unterrichtsmaterialien.

Was dort läuft, ist kein Zufall. Es ist kein spontaner Protest besorgter Eltern. Es ist eine koordinierte politische Strategie. Und diese Strategie kommt immer mehr nach Niedersachsen – mit diesem Antrag, mit diesem Titel, mit dieser Debatte.

Meine Damen und Herren von der AfD – ich sage Ihnen, was ich von dieser Aktuellen Stunde halte.

Sie berufen sich auf den Beutelsbacher Konsens, als hätten Sie ihn selbst erfunden. Aber dieser Schachzug wird hier nicht funktionieren. Nicht, solange wir ihn benennen. Nicht, solange Lehrkräfte wissen, wofür sie stehen dürfen.

Denn Schule ist kein politisch neutraler Ort – und das ist gut so.

Lehrkräfte dürfen sich im Unterricht kritisch mit den Positionen aller Parteien auseinandersetzen. Sie dürfen eigene Meinungen zu tagespolitischen Themen darstellen. Sie dürfen sich gegen rassistische und demokratiefeindliche Aussagen positionieren – im Unterricht und außerhalb.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist eindeutig. Paragraph 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes verpflichtet Lehrkräfte zur Vermittlung demokratischer Grund- und Menschenrechte. Schüler*innen sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen. Sie sollen nach ethischen Grundsätzen handeln. Sie sollen ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten.

Das ist niedersächsisches Recht. Das ist unser Auftrag. Und das ist nicht verhandelbar.

Zur Wahrheit gehört aber auch: die AfD ist in weiten Teilen Deutschlands – auch in Niedersachsen – gesichert rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich. Im Schulunterricht darf das auch klar gemacht werden.

Ich zitiere Innenministerin Behrens: „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus – und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen."

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir stehen zu unserer Demokratie und den Werten unserer Verfassung.

Wir schützen die Schulen, die solche Begegnungen ermöglichen.

Wir schützen die Lehrkräfte, die sie zulassen.

Und wir schützen die Schüler*innen, die dadurch lernen, wofür es sich lohnt einzustehen.

Es geht darum, Demokrat*innen zu bilden – auf dem Fundament unseres Grundgesetzes, fußend auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das ist unser Auftrag. Das war er immer. Und daran ändert diese Aktuelle Stunde nichts.

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