Interview:Droht an den niedersächsischen Schulen ein Sprachenwirrwarr?

Niedersachsen will die Mehrsprachigkeit im Unterricht fördern. Spielt die deutsche Sprache künftig eine untergeordnete Rolle? Einige Fraktionen bewerten den Erlass sehr kritisch.

Hannover - Droht in Niedersachsens Schulen ein Sprachenwirrwarr? Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Kultusministerium in Hannover einen „Erlass zur Förderung der Mehrsprachigkeit“ auf den Weg gebracht. Er tritt bereits am 1. Februar 2025 in Kraft. Dabei führt Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) unter anderem die Möglichkeit ein, Kinder in ihrer jeweiligen Herkunftssprache zu unterrichten.

Wichtige Regelungen im Erlass

Der Mehrsprachen-Erlass ermöglicht die Einrichtung unterschiedlicher Sprachangebote im Primar-, Sekundarbereich I und im berufsbildenden Bereich. Der Erstsprachen-Unterricht werde dabei bewusst von dem Fremdsprachenunterricht abgegrenzt, heißt es aus dem Kultusministerium. Veröffentlicht wurde der Erlass im aktuellen „Schulverwaltungsblatt“.

Lena Nzume, Grünen-Abgeordnete aus Oldenburg, hebt vier Regelungen besonders hervor:

1. Informationsweitergabe an Eltern: Schulen sind künftig verpflichtet, Eltern aktiv über die Möglichkeiten des Erstsprachenunterrichts zu informieren. Dies erleichtere den Zugang zu diesen Angeboten erheblich und fördere die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

2. Erstsprachenbeauftragte: Die Möglichkeit, einen Erstsprachenbeauftragten zu benennen, stärke die Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Diese Funktion schaffe eine wichtige Schnittstelle zwischen Schule und Gesellschaft.

3. Anerkennung von Sprachkompetenzen: Schülerinnen und Schüler, die neu nach Deutschland gekommen sind, können ihre Kenntnisse in ihrer Erstsprache durch Zeugnisse aus dem Herkunftsland oder Sprachprüfungen anerkennen lassen. Dies sei ein bedeutender Schritt, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern und den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen zu erleichtern. Gleichzeitig wird ihre Herkunftssprache als wichtiger Teil ihrer Identität und als Kompetenz anerkennt.

4. Qualifizierung von Lehrkräften: Der Erlass lege hohen Wert auf qualifizierte Lehrkräfte im Erstsprachenunterricht. Um dies zu gewährleisten, seien berufsbegleitende Weiterqualifizierungen und Programme wie „Back to School“ für geflüchtete Lehrkräfte entscheidend.

 

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